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Wohnsitzwechsel

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Anmeldung oder Ummeldung des Wohnsitzes

Zur An- und Ummeldung des Wohnsitzes ist grundsätzlich die persönliche Vorsprache erforderlich. Bitte bringen dazu sämtliche Pass- und Ausweisdokumente sowie die vom Vermieter ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (>>> Formularlink) mit.

Sie können die Anmeldung / Ummeldung mit nachfolgenden Links (hierzu siehe auch nächster Absatz) vorab online abwickeln oder mit Hilfe der zum Download stehenden Formularen. 

Voranmeldung sämtlicher Wohnungsmeldungen:

Sie können dem Bürgerbüro die Daten zu Ihrer Wohnungsmeldung vorab auch online liefern. Dass verkürzt die Bearbeitungszeit. Wir empfehlen folgende Links, die Sie ebenfalls auf der vorherigen Übersichtsseite finden:

Unbedingt notwendig bei Vorsprache:

Sämtliche Pass- und Ausweisdokumente

Voraussetzungen:

– Der Einzug in die Wohnung ist bereits erfolgt. Eine Anmeldung mit einem Datum, das in der Zukunft liegt, ist rechtlich nicht möglich.

– An Ihrem vorherigen Wohnort müssen Sie sich nicht abmelden. Dies erfolgt automatisch, wenn Sie sich in Eggolsheim anmelden.

– Bei mehreren Wohnungen in Deutschland: Sie müssen festlegen, wo Ihr Hauptwohnsitz ist.

– Bei Familien: Es reicht aus, wenn eine meldepflichtige Person zur Anmeldung ins Bürgerbüro kommt.

– Bei Minderjährigen bis 16 Jahre: Ist die Person meldepflichtig, in deren Wohnung die/ der Minderjährige einzieht.

– Bei Betreuungen: Betreuer*innen, die eine entsprechende Betreuungsvollmacht mit Aufenthaltsbestimmung und Einwilligungsvorbehalt haben, müssen die betreute Person anmelden.

Anmeldung eines Wohnsitzes bei Zuzug aus dem Ausland:

Bei Zuzug aus dem Ausland müssen Sie zusätzlich zu den o.g. Formularen weitere folgende Nachweise vorlegen:

– Identitätsnachweis (Pass- bzw. Ausweis)

– Aufenthaltstitel

– Unterlagen zur letzten Wohnadresse in Deutschland

– Nachweis des Familienstands (begl. Übersetzung der Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil)

Abmeldung des Wohnsitzes bei Wegzug ins Ausland:

Eine Abmeldung des Wohnsitzes ist nur bei einem vollständigen Wegzug ins Ausland oder bei der Aufgabe einer Nebenwohnung notwendig.

Bitte beachten Sie, dass die Nebenwohnung immer bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes abgemeldet werden muss.

Hierfür können Sie folgendes Formular verwenden:

Kontakt
Ansprechperson:MitarbeiterInnen des Bürgerbüros Eggolsheim
Telefonnummer:09545/444-142
09545/444-143
E-Mail:buergerbuero@eggolsheim.de
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